Mercedes Abgasskandal, Daimler AG, Anwalt

Sind Sie vom
Mercedes-Abgasskandal betroffen?

Berechnen Sie ganz einfach Ihren potentiellen Schadensersatz für betroffene Mercedes-Fahrzeuge:

Zum Rechner

NEWS

Softwaremanipulationen auch bei Daimler im großen Stil

Mittlerweile hat der Abgasskandal auch Daimler und die dazugehörige Tochtergesellschaft Mercedes fest in Griff.

Europaweit mussten bereits 1,4 Millionen Mercedes-Benz Fahrzeuge wegen einer illegalen Abschaltvorrichtung zurückgerufen werden. Allein in Deutschland sind über eine halbe Million Fahrzeuge des Herstellers von den Manipulationen betroffen, darunter auch das Flagschiff, die S-Klasse mit den Modellreihen S 350 Blue TEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4Matic und S 350 d 4Matic.

Das Kraftfahrtbundesamt stellte bei seinen Prüfungen gleich fünf verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen fest und erließ deshalb bereits 31 verpflichtende Rückrufbescheide für unzählige Modelle des Autobauers.


Bundesgerichtshof äußert sich zum Mercedes Abgasskandal und stärkt die Rechte betroffener Fahrzeughalter

Mit Beschluss vom 19.01.2021, Az. VI ZR 433/19, unterstellte der BGH zugunsten des dortigen Klägers nun erstmals, dass das im Fahrzeug verbaute sog. Thermofenster zur Abgasregulierung eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung 715/2007/EG darstellt.

Der BGH schloss weiter ein sittenwidriges Handeln der Daimler AG wegen möglicher unrichtiger Angaben im Typengenehmigungsverfahren nicht länger aus. Die Vorinstanz, das OLG Köln, war auf den Vortrag des Klägers hierzu nicht näher eingegangen. Der Bundesgerichtshof sah hierin zugunsten des Klägers jedoch eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör und verwies die Sache zur weiteren Verhandlung an das Berufungsgericht zurück.

Konkret ging es in dem Verfahren um ein Neufahrzeug vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI, dessen Abgasrückführung einer temperaturbeeinflussten Steuerung unterlag. Ein Rückruf war nicht erfolgt.

Mit Beschluss vom 28.01.2020, Az. VIII ZR 57/19 machte der BGH darüber hinaus deutlich, dass betroffene Fahrzeughalter für eine erfolgreiche Geltendmachung ihrer Schadensersatzansprüche nicht detailliert zu der Funktionsweise der in ihren Fahrzeugen verbauten Abschalteinrichtung vortragen müssen. Es reicht aus, wenn der Kläger greifbare Umstände anführt, die darauf schließen lassen, dass das Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt.

Vor allem diese Feststellung vereinfacht die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Fahrzeughalter erheblich, da ihre Klagen nun nicht mehr so einfach wegen unzureichenden Vorbringens zum Vorhandensein einer Abschalteinrichtung abgewiesen werden können.

Konkret ging es in dem Verfahren um einen Mercedes Diesel mit dem Motor OM651, für den zu diesem Zeitpunkt noch kein verpflichtender Rückruf angeordnet war.

Bundesweit äußerten sich bereits zahlreiche Gerichte verbraucherfreundlich im Mercedes-Diesel-Skandal, allen voran das Landgericht Stuttgart, welches den Autohersteller wegen des Verbaus einer unzulässigen Abschaltvorrichtung sogar schon mehrfach zu Schadensersatz verurteilte (z.B. mit Urteil v. 25.03.2021, Az. 7 O 224/20). Nachdem auch immer mehr höherrangige Gerichte, wie das OLG Köln (Urteil v. 05.11.2020, Az. 7 U 35/20), das OLG Naumburg (Urteil v. 18.09.2020, Az. 8 U 8/20), das OLG Frankfurt (Urteil v. 20.05.2021, Az. 3 U 7/20) oder das OLG Schleswig (Urteil v. 28.08.2020, Az. 1 U 137/19) die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Konzerns erkennen, stehen die Chancen für eine erfolgreiche Schadensersatzklage gegen die Daimler AG aktuell sehr gut.


OLG Stuttgart sieht Daimler in der Darlegungslast und erleichtert Verbraucherklagen

Die Hersteller bestreiten im Zivilprozess gerne, dass überhaupt eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. Dieser Taktik schiebt das OLG Stuttgart nun den Riegel vor: Nach einem aktuellen Urteil des 3. Zivilsenats muss Daimler darlegen, dass keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliege. Damit haben es Verbraucher deutlich leichter, zu klagen.

Schadensersatzrechner
im Abgasskandal

Im Folgenden können Sie Ihren potentiellen Schadensersatz in der Abgasskandalaffaire berechnen. Füllen Sie einfach das Formular aus und berechnen Sie Ihr Potential. Gerne unterstützen Sie wir Sie und beraten Sie in einem Erstgespräch kostenfrei.




Ergebnis

Fahrzeugpreis:

Potentieller Schadensersatz:


Unverbindlich anfragen

* Im Moment wird – auf Basis der aktuellen Rechtsprechung – von der Notwendigkeit des Abzugs des Nutzungsvorteils ausgegangen. Vertreten wird auch, diesen Abzug nicht vorzunehmen. Eine BGH- Entscheidung zu dieser Frage liegt – soweit ersichtlich – noch nicht vor. Zug um Zug gegen den Schadensersatz ist das betroffene Fahrzeug zurückzugeben.

Mercedes Abgasskandal:
Worum geht es?

Die Daimler AG hat in Dieselfahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Mit dieser Abschalteinrichtung wurden unzulässige Stickstoffausstöße der Fahrzeuge verschleiert.

Seit dem Jahr 2015 steht Daimler in Verdacht, Manipulationen an seinen Fahrzeugen vorgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart nahm im Mai 2017 erste Ermittlungen auf und stellte eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung der Daimler AG im Zeitraum ab 2008 fest. Diese führte dazu, dass für Dieselfahrzeuge behördliche Genehmigungen erteilt wurden, obwohl deren Ausstoß von Stickoxiden teilweise nicht den regulatorischen Anforderungen entsprach. Gegen die Daimler AG wurde ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt.

Wichtig zu wissen: Das gegen die Daimler AG geführte Ordnungswidrigkeitsverfahren hat keine Auswirkungen auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit dem Verdacht von Manipulationen an der Motorsteuerungssoftware von Dieselfahrzeugen der Daimler AG hat. Unberührt hiervon bleiben insbesondere zivilrechtliche Ansprüche, die von den betroffenen Fahrzeughaltern aufgrund einer manipulierten Motorensteuerungssoftware ihrer Dieselfahrzeuge geltend gemacht werden.

Kanzlei MATTIL:
Ihr erfahrener Partner
im Abgasskandal.

Wenden Sie sich an die Kanzlei MATTIL, die seit über 20 Jahren Erfahrungen in der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen große Unternehmen hat.

Seit Jahren setzen wir u.a. Schadensersatzansprüche von Kleinanlegern gegen Banken, Anbieter von Lebensversicherungen, Emittenten von Anlageprodukten etc. durch. Wir haben es oft mit sogenannten Masseverfahren zu tun. Dabei handelt es sich um Fallkomplexe, bei denen es eine Vielzahl von gleichartig Geschädigten gibt, z.B. hunderte Anleger desselben Fonds. Wir sind daher Spezialisten, wenn es um die Organisation vieler gleichartiger Mandate und um die Bündelung vieler gleichartiger Geschädigter geht. Die Kanzlei MATTIL hat das bundesweit erste erfolgreiche Kapitalanlegermusterverfahren durchgeführt (OLG München, Az. Kap 1/07).

Was können
Sie erreichen?

Durch eine Klage gegen die Daimler AG als Fahrzeug-Herstellerin können Sie die Rückzahlung des vollen Kaufpreises für Ihr damals neu oder gebraucht erworbenes Fahrzeug verlangen. Im Gegenzug müssen Sie das Fahrzeug zurückgeben und sich wohl den Nutzungsvorteil anrechnen lassen.

Klar ist - auch durch die vorliegenden Urteile zu vergleichbaren Fällen -, dass ein Neufahrzeug einer neuen Produktionsreihe nicht verlangt werden kann. Soweit reicht der Schadensersatzanspruch nicht. Man kann stets nur verlangen, dass der den Schaden begründende Vertrag rückgängig gemacht wird (sog. Rückabwicklung).

Ansprüche
der Fahrzeughalter

Als Fahrzeughalter haben Sie folgende Möglichkeiten:

1

Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer
- evtl. bereits verjährt

Eine solche Abschalteinrichtung begründet im deutschen Kaufrecht einen Sachmangel, aufgrund dessen der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann, das Fahrzeug zurück zu geben hat, sich die Nutzungsvorteile anrechnen lassen muss und im Gegenzug den Kaufpreis erstattet erhält. Diese sog. Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer verjähren jedoch in einer sehr kurzen Frist von lediglich zwei Jahren nach der Übergabe des Fahrzeugs. Da die Verkäufer in der Regel - zumindest bei einem vor 2018 abgeschlossenen Kaufvertrag - nichts von den Manipulationen an der Motorsteuerungssoftware wussten bzw. ahnen konnten, ist diese Frist auch nicht großzügiger einzuschätzen. Die Verjährung ist in jedem Einzelfall konkret zu prüfen.

2

Schadensersatzanspruch gegen
Daimler AG

Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen, die so manipuliert sind, dass sie im reellen Fahrbetrieb die Abgasgrenzwerte des geltenden Umweltrechts überschreiten, stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar und begründet einen Schadensersatzanspruch gegen die Fahrzeug- bzw. Motorhersteller (vgl. Urteil des LG Hildesheim vom 17.01.2017, Az.: 3 O 139/16 für die unzulässige Abschalteinrichtung von VW). Dieser Anspruch berechtigt zur Rückforderung des Kaufpreises wohl abzgl. des Nutzungsvorteils und gegen Rückgabe des Fahrzeuges.

Wann verjähren
die Ansprüche?

Bei der Beantwortung der Frage, wann die Ansprüche der Betroffenen verjähren bzw. evtl. bereits verjährt sind, ist zwischen zwei verschiedenen Ansprüchen zu unterscheiden:

1

Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Verkäufer - bei Unkenntnis des Verkäufers und Übergabe vor mehr als zwei Jahren evtl. bereits eingetreten

Die Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Verkäufer verjähren innerhalb einer Frist von zwei Jahren, die mit der Übergabe des Fahrzeugs beginnt. In vielen Fällen kann diese Frist bereits abgelaufen sein. Wurde das Fahrzeug bspw. am 12.04.2013 übergeben, wäre die Verjährung am 12.04.2015 abgelaufen.

Diese spezielle Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ist nur dann länger, wenn der Verkäufer den Mangel gekannt hat oder hätte kennen müssen. Eine solche Kenntnis ist wohl bei Verkäufern, die rechtlich außerhalb des Daimler-Konzerns stehen, auszuschließen. Sofern der Verkäufer den Mangel gekannt hätte, wären auch diese Ansprüche noch nicht verjährt. Dann würde nämlich die gewöhnliche dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis gelten, die gerade erst zu laufen begonnen hat.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der letzten zwei Jahre erworben haben, besteht evtl. dringender Handlungsbedarf gegenüber dem Verkäufer, um die Verjährung zu hemmen. Die zweijährige Verjährungsfrist für Gewährleistungsrechte läuft taggenau, nicht zum Jahresende aus und ist konkret für jeden Einzelfall zu klären.

2

Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Daimler AG und etwaige Mittäter - Verjährung beginnt gerade erst

Die Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Daimler AG können frühestens zum 31.12.2021 verjähren. Grundsätzlich gilt für zivilrechtliche Ansprüche eine dreijährige Verjährungsfrist. Diese beginnt mit dem Ablauf desjenigen Jahres, in dem der Betroffene Kenntnis von seinem Anspruch erlangt, oder erlangen kann.

Diesel-Fahrzeughalter der Marke Mercedes konnten frühestens Mitte 2018 von ihren Ansprüchen Kenntnis erlangen. Am 25. Mai 2018 bzw. am 11. Juni 2018 erfuhr die Öffentlichkeit von dem verpflichtenden Rückruf, den das Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet hat. Damit beginnt die Verjährungsfrist frühestens mit Ablauf des 31.12.2018 und endet frühestens mit Ablauf des 31.12.2021.

Wie ist der Ablauf?

Zum Ablauf